Adresse
Deiming 12,
4342 Baumgartenberg
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Wochenende: geschlossen
LeistungsbeschreibuSpritzabdichtung (allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Allgemein
Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie Temperaturen unter +5°C (Luft –und Untergrundtempertaturen), Niederschlag, Nässe Schnee und Eis, sowie zu starkem Wind können die abdichtungsarbeiten nicht ausgeführt werden.
Auf der Rückseite der Abdichtung ist einwirkendes Wasser zu vermeiden. Ein innenliegendes Fugenband muss vorhanden sein.
Der Untergrund muss hinsichtlich der Beschaffenheit seiner Oberfläche ausreichende Festigkeit und Haftfähigkeit aufweisen.
Bei Druckwasser gehört der fundarmentvorsprung sandgestrahlt und wird gesondert verrechnet. Krater, Löcher, Porigkeit. Schmutz, Staub, Öl, Betonnester, und risse >0,5 mm sind unzulässig.
Die einschlägigen vertragsrechtlichen und fachtechnischen ÖNORM in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassungen und subsidiär die DIN sowie die anerkannte regel der Technik.
Spritzverfahren igol dicht ist in der ÖNORM nicht erfasst, daher gilt in Bezug auf schichtdichte die DIN.
Unsere Werkstoffe sind durch Zeugnisse akkreditierter Prüfanstalten und durch österreichische Prüfzeugnisse nachgewiesen.
2. Bauseits durchzuführen bzw. zu beachten:
Zementleim auf dem Fundarmentvorsprung und auf den Wänden ist bauseits zu entfernen.
Die Stöße von Fertigkeller sind mit mineralischer Spachtelmasse zu schließen bauseits oder durch die Firma BAL preis ist im abdichtungspreis nicht erhalten. Betonnester sind bauseits mit Mörtel zu schließen. Evtl. vorhandener PU-Schaum muss vorher entfernt werden.
Bodenfläche für eine horizontale abdichtichtung müssen staubfrei sein.
Nach dem trocknen ist die horizontale Spritzabdichtung vor dem aufbringen der Elektro- oder Sanitärverrohrung bauseits mit einer PE Folie zu schützen, um ein Anhaften beim betreten auszuschließen.
Vor dem Einbau der beschüttung oder des Estrichs ist die Spritzabdichtichtung igol dicht bauseits durch 2-lagige Pe-Folie zu schützen.
3. Übergang bodenplatten/Wand und Gebäudentrennfugen
Wenn ein Fundamentversorgung vorhanden ist, ist dieser entsprechend aufzurauen und mit Hohlkehlen Mörtel einen Hohlkehle auszuführen. An Gebäudentrennfugen ist nach Erfordernis dauerelastisches Fugenband einzuarbeiten.
4. Spritzabdichtung
Die angegebene schichtstärke bezieht sich auf die Trockenschitstärke, bezogen auf die DIN 18195 Teil 1- Teil 6
5. Lotrechte Spritzabdichtung
Aufbringen der Spritzabdichtung gegen nicht drückendes Wasser, Schichtstärke 3mm. Aufbringen der Spritzabdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser, Schichtstärke 4mm.
5a. Waagrechte Spritzabdichtung
Aufbringen der Spritzabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit, Schichtstärke 3mm.
6. Wärmedämmung Schutz der Spritzabdichtung
Die Spritzabdichtung igol vor Beschädigung zu schützen (XPS-Platten). Vor dem Aufkleben der Dämm.-oder schutzplatten, ist die Durchtrocknung der Spritzabdichtung zu prüfen. Sollte das Material aufgrund niedriger Temperaturen oder hoher luftdruckfeuchtigkeit noch nicht durchgetrocknet sein, ist mit dem Aufkleben der Platten bis zur vollständigen Durchtrocknung zu warten. Die Dämm- oder Schutzplatten sind mit Express-Kleber oder mit systemverträglichem Baukleber aufzukleben.
7. Rechnungslegung und Zahlungen
Rechnungslegung und Zahlung erfolgt ermäß Ö-NORM B2110. Die Zahlungsfrist beträgt 8 Tage mit 2% Skonto oder 14 Tage netto. Haft- und Deckungsrücklässe werden erst ab einer Auftragssumme von 15.000,00 Euro anerkannt. Gerichtsstand ist Linz. Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß.
8. Beistellungen
Es werden keinerlei Abzüge für beigestellte Baustellenressourcen (wie Strom, Wasser, Müllentsorgung, werbetafeln, Telefon, etc.) akzeptiert., da diese nicht benötigt bzw. genutzt werden.